Teslas Schlappe vor deutschem Gericht
In der letzten Woche sprach man vor allem über das Gerichtsurteil zu Teslas Autopilot. Ein kleiner Rückblick.
Der Begriff Autopilot für das Fahrassistenzsystem auf Level 2 im Tesla war schon lange umstritten. Nicht zuletzt führten die tödlichen Unfälle mit Tesla-Fahrzeugen zu einer Diskussion darüber. Zu den kritischen Stimmen gehörten auch hiesige Hersteller, vielleicht auch aus anderen Gründen.
Wer die Klage gegen Tesla wegen irreführender Werbung innerhalb Wettbewerbszentrale eingereicht hat, bleibt unklar. Doch das Urteil des Landgerichts München gibt der Institution recht. Der Begriff Autopilot und einige andere Werbeaussagen wären einfach falsch.
Das Auto auf Level 2 kann nicht von selbst fahren, auch wenn man bei Tesla von der “Full Selfdriving Capability” spricht. Außerdem wäre die Technik zumindest hierzulande noch gar nicht erlaubt und eine Zulassung ist gar nicht möglich. Das Erfüllungsversprechen in der Zukunft könnte nicht reklamiert werden und ein Hinweis, dass es kein echtes Autonomes Fahren sei, reiche auch nicht aus.
Der Hersteller hat das Urteil noch nicht kommentiert, aber es ist auch noch nicht rechtskräftig. Auch für die Wettbewerbszentrale ist der Fall noch nicht vorbei, denn sie könnten noch eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro einfordern. Eine Entscheidung steht noch aus.
In den USA, wo die Technik zwar auf die Straße könnte, verspricht der Tesla-Chef, Elon Musk, die Technik bald bereitzustellen. Doch auch hier regt sich Widerstand, vor allem durch die Verbraucherschutzorganisationen. Noch kurz vor dem Urteil konstatierte man bei Tesla, man werde bald Level 5 erreichen. Daran glaubt aber ein Großteil der Branche nicht.