AAA: Aufmerksamkeitsprüfung lässt sich leicht umgehen
Das Auto kontrolliert in teilautonomen Fahrzeugen, ob die Aufmerksamkeit der Fahrenden auf den Verkehr gerichtet ist. Doch die Kontrolle lässt sich täuschen.
In Fahrzeugen mit Teilautonomie wird geprüft, ob die Person auf dem Fahrsitz auch wirklich auf den Verkehr konzentriert und nicht spielt oder gar schläft – was bereits vorgekommen ist. Wie gut diese Kontrollen funktionieren, hat nun die AAA untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass sie sich leicht austricksen lassen.
Die Überwachung der Fahrenden erfolgt zumeist über eine Kamera oder über die Hände am Lenkrad. Das ist in den USA gesetzlich vorgeschrieben. Das gelingt eigentlich auch, aber nicht dann, wenn die zu kontrollierende Person gewillt ist, das System zu täuschen. Dieses Verhalten kann vom Fahrzeug unbemerkt bleiben und in einigen Fällen zu tödlichen Unfällen führen. Vor allem Tesla-Fahrzeuge haben hierbei traurige Berühmtheit erlangt.
Die AAA testete vier Marken und Modelle unter realen Bedingungen auf einer kalifornischen Autobahn, um die Wirksamkeit dieser Systeme zu bewerten. Es zeigte sich, dass die kamerabasierten Systeme die Fahrenden 50 Sekunden früher als Lenkradprüfungen Alarm schlugen und zuverlässiger waren als die, die Lenkradbewegungen erkannten, wenn die Fahrenden mit nach vorne gerichtetem Kopf nach unten schaute, aber die Hände vom Lenkrad nahm.
Im Durchschnitt war die prozentuale Beteiligung der Testfahrer bei kamerabasierten Systemen etwa fünfmal höher als bei Lenkradsystemen. Denn dort waren nur geringe Bewegungen nötig, um Aufmerksamkeit vorzugaukeln. Derart konnte man bis zu 5,65 Minuten ununterbrochene Aufmerksamkeit simulieren, womit man sechs Meilen bei 65 mph gefahren ist. Kamerabasierte Systeme erlaubten 2,25 Minuten Ablenkung.
Die Lenkradüberwachung erforderte nur minimale Eingaben, um Systemwarnungen zu verhindern, und ermöglichte bis zu 5,65 Minuten ununterbrochene Ablenkung (entspricht über sechs Meilen nicht aktiviertem Fahren bei 65 Meilen pro Stunde).
Trotz mehrfacher Warnung gab es keinen Zwang für die Fahrenden, das Steuer zu übernehmen.