Autonomes Fahren mit 130 Sachen
Es ist ausgemacht: Autonome Fahrzeuge dürfen bis zu 130 Stundenkilometer schnell sein.
Auf bestimmten Strecken dürfen geeignete Autos nun autonom mit bis zu 130 Stundenkilometern fahren. Dies gilt nun für alle Staaten, die den UN-Verkehrsharmoniserungsvertrag unterschrieben haben.
Autos und leichte Nutzfahrzeuge, die Level 3 erreichen und damit bedingt autonom fahren können, dürfen nun bis auf 130 Km/h beschleunigen. Bisher waren nur 60 Stundenkilometer erlaubt. Die teilautonomen Fahrzeuge müssen dafür auf Autobahnen verkehren. Das System zur Teilautonomie, wie der Spurhalteassistent (ALKS) muss aber jederzeit deaktivierbar sein und der Mensch muss in der Lage sein, die Fahrzeugkontrolle wieder zu übernehmen.
Die einzelnen Staaten müssen die Verordnung in das eigene Regelwerk übernehmen, was vermutlich nicht vor 2023 erfolgt. Hierzulande hat nur Mercedes-Benz ein entsprechendes Modell auf dem Markt. Ansonsten verkauft Honda ein Level-3-Modell in Japan.
Für den Haftungsfall müssen alle Vorgänge des Systems gespeichert werden. Des Weiteren sind Anforderungen für die Inbetriebnahme dieser Fahrzeuge geregelt. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zur Typgenehmigung oder zu den Tests.