Autonomes Fahren & Rechtslage | Interview
In einem Interview mit der “Mainpost” gab der Jurist Sven Hötitzsch Auskunft über den Stand der gesetzlichen Dinge.
Der Jurist, Sven Hötitzsch, promoviert an der Universität von Würzburg, wo man sich seit längerem mit der Robotik und der Rechtslage auseinandersetzt. Das Interview beginnt mit der Frage nach der Sicherheit, die Hötitzsch bejaht, gibt aber zu bedenken, dass technische Fehler vorkommen können; was ihn als Anwalt weiterhin bedürfe und Versicherungen wohl auch. Jedoch helfe die Blackbox im Auto.
Auf die Frage wem die Daten gehören, erklärt er, derjenige der sie aufzeichne, also der Inhabende der Box. Womöglich, so die Vorstellung, könne man künftig beim Kauf einer Datenübertragung einwilligen. Die Erhebung beträfe alle Daten, auch Bewegungsprofile.
Was das Autonome Fahren angeht, so sei das rechtlich noch nicht möglich. Das Gesetz sagt, man muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben, auch wenn es von alleine fährt. Daher ist auch ein Führerschein immernoch ein Muss für das Autofahren. Abgesehen von der Kontrolle muss jedes zugelassene Fahrzeug einen Steuernden haben – auch das ist beim Autonomen Fahren nicht der Fall.