Schon im April gab es von der eine Tagung zu dem Thema der rechtlichen Behandlung von Schäden, die durch Roboter erzeugt werden. Dazu gehören natürlich auch die Autonomen Autos. 2012 soll es Lösungsansätze geben.
Auf dieser Tagung ging man unter anderem der Frage nach: Wer haftet wenn ein Roboterauto einen Unfall verursacht? Wer haftet wenn ein Autonomes Auto eine Person verletzt? Dies ist eine der Hauptprobleme im Einsatz von auch beispielsweise Autonome Fahrzeugen.
Autonomik | Förderprogramm für Autonome Maschinen der Bundesregierung
Autonomik ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie, kurz BMWi. Die Quasi Unterschrift des Autonomik ist “Autonome und simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand”, damit ist auch der Rahmen des Programms abgesteckt.
Die Automatik wurde gegründet um den Mittelstand zu fördern. Dabei sind die Gelder an einen Strang der Zukunftsentwicklung gekoppelt: Roboter und Autonome Fahrzeuge. Auch die Vernetzung mit dem Internet stellt für die Autonomik eine zentrale Säule der Zukunft dar. Die Technik Autonomer Maschinen ist ein bedeutender Teil des deutschen Exports.
Derzeit fördert das Autonomik 13 Projekte von der Fabrikation bis zur Instandhaltung. Die Branchen reichen von der Logistik bis zur Medizin. Hier eine Liste der geförderten Projekte.
Haftung bei Unfällen mit Autonomen Autos | Autonomik Tagung 2011
Eben diese Institution fragte nach der juristischen Behandlung eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit Autonomen Geräten, auf einer Tagung im April 2011. Hier wurden die grundlegenden Fragen gestellt, wie man die Sachlage angehen kann.
Dabei ging man auf philosophische Belange bis zu konkreten Fragen ein. Mit der Frage der Bedeutung von Konzeptionen wie “Handlung” oder “Schuld” der modernen Welt, die immer mehr von Autonomen Robotern geprägt ist.
Zu den konkreten Dingen gehörte, die Frage nach der Haftung und der strafrechtlichen Verfolgung. Also wer haftet – auch ob das überhaupt möglich ist – und was geschieht, wenn eine Maschine einen Schaden, respektive Personenschaden verursacht? Dabei stehen drei Parteien zur Disposition: Hersteller, Programmierer oder Nutznießer. Dies führt natürlich zu der Frage, wann eine autonome Maschine überhaupt genutzt werden darf und wer entscheidet dies?
Auch bei dem Einsatz in einem Betrieb müssen eventuell Maßnahmen ergriffen werden, aber welche? Gerade in unserer Zeit muss man sich auch die Frage nach dem Datenschutz stellen, da autonome Technik auch über das Internet kommunizieren. Die Sensorik dieser Maschinen kann auch äußerst sensibel sein und in der Regel verfügt nicht nur ein Autonomes Auto über Kameras zur Orientierung.
Lösungsansätze bei Rechtlichen Fragen | Autonome Autos und die Unfälle
Jetzt beratet man diese Fragen und will sich im Frühling 2012 wieder treffen, um Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Man darf also gespannt sein, sind es doch die relevanten Fragen, die juristische Konsequenzen nach sich ziehen werden. Diese Fragen stellt man sich bereits seit Jahren, wie die Kommentare bei Golem zeigen. Es wurde höchste Zeit, dass sich eine Kommission darüber Gedanken macht.