Autorecht 2015 | Juristischer Ansatz
Die Juristische Fakultät der Universität Augsburg lädt zur Tagung zum Thema Autonomes Fahren.
Der Druck auf die Politik steigt, eine rechtliche Regelung für den Einsatz von zumindest Teil- und Hochautonomie im Fahrzeug zu finden. Der Bundesverkehrsminister Dobrindt hat angekündigt, dass man ein grundsätzliches Regelwerk auf der IAA 2015 vorstellen will und diese findet ja noch in diesem Monat statt.
Zum Umgang mit diesem Thema im juristischen Sinne lädt die Universität von Augsburg. Nach 125 Jahren Geschichte des Autos, komme nun ein Innovationssprung: Das Autonome Fahren. Die Tagung beleuchtet vor allem die Haftungsfrage.
Das Programm wird von den beiden Veranstaltern, Prof. Dr. Volker Jänich (Uni Jena) und Prof. Dr. Paul Schrader (Uni Augsburg), sowie von Prof. Dr. Phillip Hellwege (Uni Augsburg), eröffnet.
Der Beginn der Vortragsreihe ist die Frage der technischen Möglichkeiten (Prof. Dr. Diermeyer – Technische Uni München). Danach folgen Vorträge zum Wiener Abkommen (Dr. Lorenzmeier – Uni Augsburg) und über das Zulassungsrecht (Prof. Dr. Arzt – HS Wirtschaft & Recht Berlin).
Der Frage der Haftung des Steuernden gehen die Veranstalter auf den Grund. Die Frage der Psychologie beim Autonomen Fahren analysiert Prof. Dr. Trimpop von der Uni Jena. Haftungsregelung bei Technikfehlern wird ebenfalls von Prof. Dr. Gomille der Uni Augsburg beleuchtet.
Dr. Hasse, als Datenschutzbeauftragter von Thüringen, trägt zum Thema Datenschutz und Telemetrie vor. Die Sicherheit von IT beleuchtet Herr Plankemann von der Beratungsfirma activeMind.
Den Abschluss macht Dr. Miethaner vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Frage nach der Digitalen Gesellschaft, woran sich eine Diskussionsrunde anschließt.
Wo und wann?
Die Tagung ist kostenlos und findet im Hörsaal der Fakultät statt.
- Donnerstag, 8. Oktober 2015
- Einladungsdokument