Der Bundesverband der deutschen Industrie traf sich zur Konferenz mit dem Thema Autonomes Fahren.
Bei der Konferenz am vergangenen Donnerstag kamen Fachleute aus Politik, Verbraucherschutz und aus der Branche zusammen. Ein Fokus war die Frage der Haftung. Hier sah man noch keinen Grund für eine Änderung der Gesetze, aber wenn das Autonome Fahren existiert, dürfte sich das dann doch ändern.
Mit Blick auf die bereits existierende Teilautonomie solcher Fahrzeuge, die dieses Jahr auf den Markt kommen, wie die neue E-Klasse von Mercedes-Benz, liegt die Haftung allein beim Menschen, nicht beim Auto. Doch mit wachsender, technischer Fähigkeit wird man sich der Frage der Ethik bei der Haftung widmen müssen, so der Justizminister. Jedoch darf dies zu keinem Hindernis bei der Entwicklung werden. Es gehe um eine Entwicklung in geordneten Bahnen.
Wenig Änderungsbedarf sieht auch der EU-Kommissar für Digitales, Günther Oettinger. Nur ein paar Definitionen müssten geändert werden. Was die Haftung angeht, so würde es mit steigender Autonomie, vermehrt zur Produkthaftung übergehen.
Ein Sprecher von Software AG erklärte auf der Konferenz, dass der Schaden zum Verursacher durchgereicht werde – wer auch immer das sei. Daher werde sich innerhalb der Versicherungsbranche nur wenig ändern. Dafür bedürfe es aber auch verstärkt Blackboxen, um die Schuldigen auszumachen. Das fordert das Justizministerium ebenfalls, für alle Autonome Systeme. Von Verbraucherschutzseite erklärte man dazu, dass es aber Grenzen der Datenerfassung geben muss, schon allein um der Akzeptanz Willen.
Ein Vertreter aus dem Hause Siemens verwies auf die Sicherheitsaspekte durch Automatisierung. In puncto Cybersicherheit, brauche es zeitnahe Updates. Hier seien die Fahrenden in der Pflicht und die Pflicht der Regierung sei es, Gesetze zu schaffen. Denn auch diese Fahrzeuge müssen schließlich zugelassen werden.
Heise hat einen Artikel dazu verfasst.