Beweislast liegt beim autonomen Auto
Vor dem Hintergrund der Entwicklung des autonomen Fahrens will man in der EU das Haftungsrecht darauf einstellen.
Die Frage der Haftung wird schon lange diskutiert, wobei es unterschiedliche Ansätze gibt. Einige Branchenbeteiligte wollen es bei der Haftpflicht belassen, andere fordern, den Hersteller und die Softwarefirmen in Regress zu nehmen und wieder andere wollen das Auto zur Rechenschaft ziehen. Eine Kommission zur ethischen Frage gab es bereits vor Jahren. Dabei stellt sich auch die Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Daher will die EU-Kommission nun die Beweislast dem Auto auferlegen. Auf dieser Basis könnten jene entschädigt werden, die einen Unfall mit einem autonomen Auto hatten. Das dürfte aber eher die Ausnahme sein, denn wie es immer wieder betont wird, trägt der Mensch die Schuld an 90 Prozent aller Unfälle. Doch auch Unfälle durch die autonomen Fahrzeuge werden nicht ausbleiben.
Wie die Medien mit Verweis auf die HUK-Coburg berichten, hat die EU eine Beweisumkehr vor. Dies sollen die Produkthaftungsrichtlinie und ein Gesetz zur Haftung durch KI-Fehler regeln. Das soll einerseits für Rechts- und Entschädigungssicherheit sorgen.
Mit der Beweislastumkehr sollen die Herstellenden nachweisen, dass ihre KI reibungslos funktioniert hat. Denn die Daten werden vom Auto gesammelt und dies ist umso problematischer, wenn sich die Hersteller auf Betriebsgeheimnisse berufen. Derart sollen Geschädigte einer KI ein Recht auf Einsicht in die Beweismittel erhalten. Ein Gericht muss dann die Abwägung treffen, was ein Geheimnis darstellt und was nicht. Werden die Daten nicht preisgegeben, muss der Hersteller beweisen, dass die KI den Schaden nicht verursacht hat.
Außerdem ist der Vorgang in einer KI immer noch nicht nachvollziehbar. Wie sollen andere dies einschätzen können? Der Vorgang ist komplex und soll, so der EU-Vorschlag, nach vernünftigem Ermessen im Zusammenhang mit der KI bewertet werden.