Bundesrat will Änderungen am Gesetz für autonomes Fahren
Das Gesetz für den Betrieb von Level-4-Fahrzeugen auf deutschen Straßen muss noch mal geändert werden.
Der Bundestag hatte einen Gesetzentwurf für autonomes Fahren auf Level 4 beschlossen, doch der Bundesrat will noch einige Änderungen durchsetzen. Der Bundesrat stimmte jüngst prinzipiell zu, stellt aber Änderungswünsche als die Bedingung für die Zustimmung.
Mit dem Gesetz dürfen künftig beispielsweise autonome Shuttles ohne Sicherheitspersonal an Bord auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Allerdings braucht es eine Aufsicht, die auch technischer Natur sein kann. Diese muss das Fahrzeug notfalls deaktivieren oder fernsteuern können.
Wenn es um die Bereiche geht, in denen solche Fahrzeuge verkehren dürfen, hat die Kammer Fälle von höherer Gewalt ausgeschlossen. Man könne nicht alle Bereiche vorher auf Eignung prüfen. Dies den Kommunen aufzubürden, lehnte die Länderkammer ebenfalls ab. Es fehle an Kompetenz dafür. Auch die Vorgabe der Vernetzungsabdeckung, die geprüft werden sollen, lehnte der Bundesrat ab. Diese Einsatzbereiche sollten permanent kontrolliert und Änderungen genehmigt werden. Auch hierbei will der Bundesrat die Kommunen entlasten. Die Fahrzeuge sollten vielmehr in der Lage sein, die Veränderungen zu erfassen.
Außerdem muss nicht vor jeder Fahrt eine Prüffahrt vorgenommen werden, ob die Systeme fehlerfrei arbeiten. Diese Prüffahrt soll nur einmal am Tag vor Inbetriebnahme erfolgen. Des Weiteren will man sichergehen, dass die Sicherheitsfahrende und die menschliche Kontrolle keinem Alkohol- oder Drogeneinfluss ausgesetzt ist.
Änderungswünsche Bundesrat als PDF