Die Frage ob man Dashcams einsetzen darf, wurden von verschiedenen Gerichten bisher unterschiedlich eingeschätzt.
Ein neues Urteil vom Amtsgericht in Nienburg, hat die Aufnahmen der Dashcam akzeptiert. In der Begründung heißt es, das System wurde erst aktiviert, als der Fahrende geschnitten wurde. Das ist vermutlich der Sonderfall, denn andere Gerichte sehen den Einsatz als fraglich an.
Nach Ansicht des Gerichts ist eine permanente Überwachung des Verkehrs und das Melden von Fehlverhalten durch diese Personen unzulässig.
Währenddessen kann man mit dem Mini die Kamerabilder des Fahrzeugs mitschneiden und sich die Kameras auf das Borddisplay legen lassen.