Datenschutz & Zulassung für Autos
Die Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Andrea Voßhoff, spricht sich für Zulassungskriterien im Bereich des Datenschutzes aus.
Frau Voßhoff hat in ihrer Eigenschaft als Bundesdatenschutzbeauftragte auf einer Konferenz mehr Datenschutz im Auto gefordert. Die Anforderungen für eine Zulassung moderner Autos, sollte auch an Datenschutz und Datensicherheit gebunden werden.
Das Konzept Privacy by Design sei für die Autoindustrie ein großes Thema, so Voßhoff. Doch das würde nicht ausreichen, um den Datenschutz zu gewähren. Daher sollen weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Datenhoheit ist seit langer Zeit eine strittige Frage und klar ist auch, dass die Hersteller mit den Daten im Aftersales-Markt mehr verdienen können, als mit dem Autoverkauf an sich.
Konkret sprach sie vom Ansatz bei der Zulassung der Fahrzeuge. Das Konzept habe sich bisher bewährt – wenn auch m.E. nicht bei der Abgasreinigung. Sollte also der Fahrzeugtyp nicht über Maßnahmen zur Sicherung der Daten vor Missbrauch verfügen, sollte keine Zulassung erfolgen.
Ebenfalls möglich, so die Beauftragte, seien freiwillige Regeln der Industrie, die dann von der EU Kommission als verbindlich erklärt werden sollen. Es brauche ob der neuen Situation auch neue Standards. Die Datenhoheit sollte bei den Fahrenden bleiben, solange es keine Regelung gäbe. Dies widerspricht den heutigen Datenverarbeitungsanstrengungen der Industrie, wie ich denke. Voßhoff bestätigt sogar, dass die Daten prinzipiell immer Rückschlüsse auf die Person zulassen. Die Nutzenden müssten die Daten löschen können.
Frau Voßhoff hat insgesamt 13 Empfehlungen in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst, die auf der Basis stünden, dass die Daten nicht an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Stellt sich die Frage, wer ist das? – die Regierung, die Hersteller oder andere Firmen mit Services im Auto? Die Transparenz, mit welcher die Daten übermittelt werden, sollte gegeben sein, sowie die Einwilligung der Fahrenden bezüglich der Datenauswertung.
Die Datenaufzeichnung sollte während einer normalen Fahrt nicht geschehen, so Voßhoffs Papier. Tatsächlich ist das derzeitige Gesetz zum Autonomen Fahren da etwas anders gelagert. Fahrzeugkommunikation müsste verschlüsselt werden und auch die Bilder der Kameras sollten, sollten nur optional versendet werden. Beim Autonomen Fahren müssten die Kamerabilder wieder gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Tatsächlich, so meine Meinung, braucht man das Bildmaterial auch, um die Künstliche Intelligenz zu füttern. Daher werden sie so lange gebraucht, wie sie aktuell sind.
Der Experte Bönningner von FSD Fahrzeugsystemdaten, hält es auch für nötig, die Zeit- und Positionsdaten beim Autonomen Fahren zur Klärung der Schuldfrage bei eventuellen Unfällen, zu speichern. Dies impliziere auch die Daten der anderen Fahrzeuge, sowie beispielsweise Wetterdaten. Von Seiten von Audi forderte man darüberhinaus eine Videoaufnahme zur Absicherung der Frage.
Eine weitere Idee war die Etablierung eines Zentrums für Verkehrsdaten, wo die Zugriffe geregelt werden. Dafür sprachen sich der Verbrauchschutzverband vzbv und Bönninger aus. Der VDA brachte die Neuralen Server ins Spiel, wobei die Fahrenden entscheiden, welche Daten an wen gehen. Man könnte zur Vereinfachung Sets an Freigaben erstellen, die man per Knopfdruck senden kann. Ob den Benutzenden dann auch klar ist, welche Daten welches Bild erzeugen können, kann ich mir persönlich nicht vorstellen.
Auch Google war bei der Konferenz vertreten, die von dem Datenkrankenimage wegkommen wollen. Sie würden keine Daten verkaufen, sondern man will das Angebot erhöhen. Porsche hatte diesbezüglich Android in seinen Fahrzeugen abgelehnt.