Der umstrittene eCall wird ab 2018 in ganz Europa verpflichtend für Neuwagen sein.
Schon im kommenden Jahr wird der eCall in Deutschland zur Pflicht für Neuwagen und in Europa zieht man nach. Alle neuen Autos die nach dem 31. März 2018 auf den Markt kommen, müssen mit einem eCall System ausgestattet sein. Da einige Autohersteller diese Funktion bereits eingebaut haben, sind solche Systeme in der Gesetzesvorlage explizit erwähnt.
Aus Datenschutzgründen, wird das Abschöpfen der Daten aus dem System nur bei einem Unfall erlaubt sein. Die Erfassung von beispielsweise Bewegungsprofilen ist untersagt. Zudem müssen die Daten jederzeit in Gänze gelöscht werden können. Das eCall System und seine Datenerhebung muss erklärt werden. Kommt es zu einem Unfall, so übermittelt das System, um welches Auto es sich handelt, welcher Antrieb das Auto hat (Benzin, Diesel, Elektro etc) und selbstverständlich den Unfallort qua GPS Koordinaten.
Manche Unternehmen, wie bei Mercedes-Benz, übertragen auch die markanten Merkmale eines Autos, wie beispielsweise die Information, wo sich die Benzinleitung befindet und dererlei mehr.