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Entwicklung vs Betriebsgeheimnis

Beim Autonomen Fahren hindern Betriebsgeheimnisse die Entwicklung.

Es gab schon einige Prozesse und einige stehen auch noch aus, wenn es um die Wahrung von Betriebsgeheimnissen geht. So hat Apple bereits zwei Personen mit chinesischem Hintergrund beschuldigt, Geheimnisse entwendet zu haben, und Tesla hat jüngst einige diesbezügliche Klagen eingeleitet.

Die Wissenschaft fordert teilweise den Zugang zu den von den Unternehmen gewonnenen Daten, aber diese Erhebungen waren mit Kosten verbunden. Daher wehren sich viele Firmen gegen eine Veröffentlichung. Außerdem würde man die eigenen Vorteile aufgeben und damit die Konkurrenz fördern.

Dabei zeigen die jüngsten Bewegungen innerhalb der Branche, dass man das Ziel nur Erreichen kann, wenn man zusammenarbeitet. Derart haben sich beispielsweise BMW und Mercedes-Benz angenähert, Ford koaliert mit Volkswagen und die Allianz von Renault, Nissan und Mitsubishi setzt auf die Zusammenarbeit mit dem Branchenprimus Waymo, welcher auch nach Investoren sucht.

Doch diese Zusammenarbeit kennt auch Grenzen, wie die Kooperation zwischen Honda und Waymo aufzeigte. Honda bekam keinen Zugang zu der Software und hat sich kurzerhand für eine Beteiligung bei der GM-Tochter Cruise Automation entschieden.

Im Zentrum der Entwicklung des Autonomen Fahrens, steht die Künstliche Intelligenz. Sie wird auf verschiedene Arten und Weisen die Technologie erst wirklich ermöglichen. Eine Patentierung dessen ist eine heikle Angelegenheit.

Jüngst hat erst Mobileye dem IT-Fachbetrieb Nvidia vorgeworfen, das RSS Konzept kopiert zu haben. Mit der Entscheidung im Alice-Fall 2014 war es einfacher geworden Patente auf Algorithmen oder Codes zu erheben. Doch wie steht es um die den rechtlichen Schutz von Datensätzen? Diese stellen die Grundlage des Trainings von Künstlichen Intelligenzen dar. Hier bleibt es einfacher, wenn man die Entwicklung als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss hält.

Die Unternehmen, die auf den Datensätzen sitzen, befinden sich in einer Zwickmühle. Denn ein Geschäftsgeheimnis muss vertraulich behandelt werden. Die Aussage, man verfüge über ausreichend Daten, kann also nur eine Annahme sein. Wie die erwähnten Prozess-Beispiele zeigen, ist eine Sicherheit aber auch nicht gewährleistet.

Diese Entwicklung, so einige Forschende, ist zum Schaden der Gesellschaft. Denn wie kann man eine optimale Sicherheit garantieren, wenn die dafür nötigen Daten von einem Unternehmen unter Verschluss gehalten werden. Schließlich wollen die Unternehmen die Produkte, wie das Autonome Fahren, den Menschen zugänglich machen – also verkaufen.

Die Vorhersage anderer Künstlicher Intelligenzen im Verkehr könnte Fehler generieren, da man von unbekannten Annahmen ausgehen muss, weil die nötigen Daten nicht veröffentlicht werden. Eine Lösung sehen manche im Vorbild der Hybrid-Fahrzeuge. Die Angst, mit dem E-Auto stehen zu bleiben, wird mit einem Verbrennungsmotor kompensiert. Solche Hybrid-Ansätze wünscht sich beispielsweise dieser Artikel.

David Fluhr: Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de