Ein Projekt für Konvoi-Fahrten kommt zu einem ernüchternden Ergebnis.
Beim Konvoi– oder auch englisch Platooning-Prinzip wird der Windschatten des Vorderwagens ausgenutzt, sodass man Sprit einspart. Dabei greift man auf automatisierte Lkws zurück, die schneller reagieren können und eine schnelle Datenübertragung, sodass wichtige Informationen in nahe zu Echtzeit an die hinteren Fahrzeuge der Kolonne übertragen werden können.
Schon im Januar letzten Jahres stellte Mercedes-Benz seine Konvoi-Tests ein. Die Reduktion des Spritverbrauchs wäre zu gering und wenn ein Fahrzeug aus der Kolonne ausschert, sodass ein dahinter fahrender Lkw aufschließen muss, ist die Einsparung aufgefressen.
Das Projekt “Interregional Automated Transport” (I-AT) testete das Konzept über zweieinhalb Jahre und schloss Ende letzten Monats mit einer ernüchternden Bilanz. Die technischen Möglichkeiten seien noch nicht so weit, dass die Sicherheit gewährt werden könne.
Es gäbe zwar Vorteile, wie einen besseren Verkehrsfluss und Kraftstoffeinsparungen, aber die Nachteile überwiegten. Dazu zählt neben der technischen Mängel auch der fehlende rechtliche Rahmen. Es bräuchte Fahrzeuge auf Level 4 und diese Fahrzeuge können derzeit nicht zugelassen werden. Ein entsprechendes Gutachten erstellte der Anwalt Roman Ringwald der Kanzlei Becker Büttner Held in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM). Ein zentraler Punkt ist die UN-ECE Regel R 79 für Lenkanlagen, wonach die Fahrenden in der Verantwortung lägen.
Die Tests auf der A 9 von MAN und DB Schenker, wobei man auf Level-2-Lkws zurückgreift, reichten nach Ansicht der Projektleitung I-AT nicht aus. Es bedarf Fahrzeuge auf Autonomie-Level 4. Diese Fahrzeuge wären in der Lage die Strecke von selbst zu fahren und sich mit anderen Fahrzeugen und der Infrastruktur auszutauschen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Übergabezeit länger wäre.
Im Fazit kommt man zu dem Schluss, dass ein Konvoi-Konzept in einigen Jahren nur dann möglich wäre, wenn ein Mensch den vordersten Lkw lenkt und die Computer die hinteren Fahrzeuge kontrollierten. Dafür müssten bestimmte Strecken durch die Behörden freigegeben werden und es bräuchte eine gesetzliche Anpassung.