EU mahnt Programmierende
Die Künstlichen Intelligenzen sollten nicht diskriminierend sein und die Menschenrechte berücksichtigen.
Auf EU-Ebene fordert man die Hersteller von Künstlichen Intelligenzen auf, sich mehr Gedanken um die Einsatzmöglichkeiten der Künstlichen Intelligenzen zu machen. Derart sollte man nicht nur den Datenschutz, sondern auch einen menschenrechtlicher Ansatz (“Human Rights by Design”) beachten.
Eine neue Empfehlung der Organisation der Datenschutzkonvention des Europarats entspricht dieser Kritik. Damit will man vor allem eine Öffentlichkeit für die Problematik schaffen und die Verantwortlichen sensibilisieren. Diese sollten die jeweiligen Gefahren, die mit der Entwicklung der Technologie einhergeht, im Auge haben. Man sollte sogar eine Programmvariante zur Verfügung stellen, in der keine Künstliche Intelligenz genutzt wird.
Es gilt die Diskriminierungsfreiheit zu beachten und dafür soll es auch ein Mitspracherecht für die Betroffenen geben. Dies sei mit Blick auf die Konvention 108 der neuen Datenschutzkonvention auch schon juristisch geregelt. Derart hätten die Menschen (in Europa) das Recht darauf, dass der Datenschutz bei automatisierten Datenerhebungen gewahrt bleibt. Dies gelte dann auch für die Nutzung der Künstlichen Intelligenz.
Jüngst hat auch der Chef des Zulieferers Continental in dieselbe Kerbe geschlagen und betont, dass der Datenschutz keine Sonderausstattung sei. Auch Google hatte nach heftigen internen Protesten bezüglich eines Projekts mit dem Militär, Grundregeln für den Einsatz von Künstlichen Intelligenzen erstellt. Diese gelten jedoch nur für Google und auch nur, wenn man mit dem Militär zusammenarbeite.
Eine jüngst veröffentlichte Studie der Universitäten Würzburg und Linz konstatierte, dass die Angst gegenüber Robotern steigen würde. Dies betrifft aber vor allem die Furcht vor dem Arbeitsplatzverlust. Dabei hat man einen Trend festgestellt.