EU Pläne zur Verkehrssicherheit
Die Europäische Kommission hat eine Liste von 19 Sicherheitspunkten veröffentlicht, die künftig zur Pflicht bei Neuwagen werden könnten.
Verkehrssicherheitsverbände fordern schon seit langem einen verstärkten Einsatz von Assistenzsystemen. Nun hat die Europäische Kommission 19 Punkte ins Spiel gebracht, die die Sicherheit auf den Straßen erhöhen sollen.
Diese 19 Punkte sind in aktive und passive Maßnahmen unterteilt. Die aktiven beschreiben den Pflichteinbau von Assistenzsystemen in neuen Fahrzeugen. Dazu zählt man die Autonomen Bremssysteme (AEB), die bei Gefahr von selbst bremsen; die Intelligenten Geschwindigkeitshalter (ISA) und die Anschnallwarnungssysteme. Weitere vorgeschlagene Systeme sind der Spurhalteassistent, die Personenzustandserkennung und die Ablenkungsüberwachung.
Vor allem zum Schutz der Passanten und Radfahrenden will man Erkennungssysteme mit dem Notbremsassistenten verbinden. Als passive Maßnahmen empfiehlt man blinkende Bremslichter bei Notbremsungen, den Gurtwarner, Reifendrucküberwachung (die in Deutschland bereits Pflicht ist), Alkoholschlösser und Unfalltests.
In dem zugrundeliegenden Bericht werden auch die Unfalldaten angesprochen, welche für bessere Technik EU-weit erhoben werden sollen: Eine Unfalldatenbank für die EU. Derart empfiehlt man auch eine Blackbox, die die Daten bei einem Unfall aufzeichnet.
Bei Lkws und Bussen soll es bauliche Veränderungen geben, um die Sicherheit zu erhöhen. Der ETSC sieht in den Maßnahmen zu wenig Engagement und kritisiert die langen Fristen für die Umsetzung.