Haftungsregelung in der Kritik
Der Entwurf zur Haftung bei Unfällen mit Hochautonomen Fahrzeugen wird stark kritisiert.
Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte das Verkehrsministerium einen Entwurf für die Haftung in Deutschland beim Einsatz Hochautonomer Fahrzeuge entworfen. Doch das Papier scheint nicht so gut anzukommen.
Vor allem nicht beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), die kurz davor noch eine diesbezügliche Studie herausbrachten. Bei einer Anhörung im Verkehrsministerium sagte eine Verbandssprecherin, dass im Autonomen Modus die Fahrenden nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfen.
In dem Entwurf, der für Rechtssicherheit bei Teil- und Hochautonomen Autos sorgen soll, ist vorgesehen, dass der Mensch immer die Übersicht haben muss. Der Hersteller haftet danach nur bedingt. Versagt das System, muss der Mensch eingreifen. Damit, so die Sprecherin, würde niemand das System nutzen, dann kann man auch gleich selbst fahren.
Nach ihrer Ansicht ist das Gesetz zu Herstellerfreundlich, da diese nur wenig Haftung übernehmen – gegenüber den Fahrenden. Sie fordert daher eine gegenteilige Ausarbeitung des Gesetzes. Danach sollten vor allem die Hersteller in der Verantwortung der Haftung sein. Denn sie müssten sicherstellen, dass die Systeme funktionieren, bevor sie zugelassen werden.
Des Weiteren kritisiert man die schwammigen Begrifflichkeiten, wie hochautomatisiert und vollautomatisiert. Im Verkehrsministerium wird eigentlich zwischen Automatisierung (Teil- und Hochautonomie) und Autonomie (Vollautonomes Fahren) unterschieden.
Zudem seien die Pflichten der Überwachung durch die Fahrenden insgesamt zu unklar. Und auch der Datenschutz mache Sorgen, denn dieser sei in der Vorlage gänzlich unterbelichtet, so der Verband.
Quelle: heise