Illegale Kfz-Kennzeichen-Erfassung durch Polizei
Die Polizei von Bayern und Brandenburg soll Kfz-Kennzeichen illegal erfasst haben.
Die Polizei in Bayern und Brandenburg ist für eine illegale Massenüberwachung verantwortlich, bei der die Kfz-Kennzeichen von unschuldigen Fahrenden erfasst und gespeichert wurden.
Offenbar schon seit 2018 setzt die Polizei die automatischen Kfz-Kennzeichen Leseverfahren ein. Das steht im krassen Widerspruch zur Ankündigung, dies nur bei konkreten Fahndungen zu tun. Nicht nur, dass man die Daten erhoben, sondern man hat sich auch gespeichert. Im Jahr 2018 fand das illegale Verfahren achtmal und 2019 wenigstens dreimal statt.
Dabei hat man nicht nur die Kennzeichen, sondern auch die Fahrzeuge dazu aufgenommen und gespeichert. Es gab aber keine Fahndung nach einem bestimmten Nummernschild. Derart wurden tausende Fahrzeuge ohne Verdachtsmoment aufgenommen und die Daten seien auch nie gelöscht worden. Was man mit den gespeicherten Daten anstellte, bleibt unklar.
Das Verfahren verstößt nicht nur gegen geltende Gesetze, sondern gegen Grundgesetz – konkret gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht. Verschiedene Rechtsinstanzen haben klar gestellt, dass derartige Daten nach einem Fahndungsvergleich gelöscht werde müssen.
Was in Bayern illegalerweise nur stundenweise geschah, erfolgte in Brandenburg an neun Standorten sogar über den ganzen Tag hinweg. Die Daten wurden auf Vorrat gespeichert. Hier beruft man sich auf den Paragrafen 36a im Polizeigesetz des Landes. Dieses Vorgehen, so die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge, sei nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbar.
Eine Überprüfung ohne Verdacht widerspricht dem Rechtsstaat und darf nicht vorgenommen werden. Dass sich die Polizei zweier Länder über das Grundgesetz hinweg setzten, kann nicht ohne Konsequenzen bleiben. Zumal die Kfz-Kennzeichen-Erkennung in den USA gezeigt hat, dass die Daten auch gestohlen werden und dann in den Händen von Kriminellen landen können.