Noch Ende Dezember verklagte u-blox das Unternehmen InterDigital wegen der Missachtung der FRAND Regelung.
FRAND steht für Fair, Reasonable and Non-Discriminatory – auf Deutsch: fair, vernünftig und diskriminierungsfrei. Es handelt sich um einen Bezahlungsstandard, der die Entwicklung nicht stört, dem Patenteigner jedoch eine akzeptable Summe zusichert.
Bezüglich der Fahrzeugkommunikation und des IoT im Auto hat nun u-blox das Unternehmen InterDigital wegen der Verletzung dieser FRAND-Regeln verklagt. Das Fahrzeugkommunikationsunternehmen u-blox aus der Schweiz wirft InterDigital unfaire Lizenzgebühren vor. Deren Technologie ist unerlässlich für die Nutzung von 2G bis 4G im Auto. u-blox nutzt das patentierte Verfahren von InterDigial für die Navigation im Auto über den Mobilfunk.
Des Weiteren wirft u-blox seinem gerichtlichen Opponenten vor, dass man der Konkurrenz von u-blox weniger für die Nutzung der Patentrechte berechne. Man spricht gar von Drohungen gegen u-blox und deren Kundschaft. Dahinter sieht u-blox die Absicht, dass InterDigital u-blox in eine andere Lizenz drängen will, welche nicht unter dem Schutz von FRAND stehe.
Das Unternehmen InterDigital mit Sitz in den USA sei enttäuscht über den Vorgang und ist bereit, über ein Schiedsverfahren eine Lösung zu finden.
Ähnliche Prozesse gab es bereits, wie im Fall TCL Communication gegen Ericsson. Dabei ging es um die Nutzung der Technologie für die 4G Anwendung. TCL sollte 1,5 Prozent bezahlen und klagte. Das Gericht entschied, dass 0,4 Prozent ausreichend seien. Weitere Fälle dieser Art betrafen Motorola, Huawei und Samsung.
Dass es jetzt zu einer Klage von u-blox gegen InterDigital kam, hat mit dem Auslaufen der Lizenz zu tun. Die neuen Lizenzgebühren seien zu hoch, so u-blox. Dort ist man überzeugt, dass die Patentlizenzen von InterDigital seit Jahren zu hoch seien. Es hätte auch Drohungen gegenüber der Kundschaft von u-blox gegeben, sodass ein Vertrauensbruch entstanden sei. Daher soll ein Gericht den Streit lösen.
Quelle (englisch)