KI-TÜV soll bald starten
Das Bundesministerium für Arbeit plant einen TÜV für den Einsatz der Künstlichen Intelligenz.
Nicht nur auf der Ebene des Autonomen Fahrens, auch im Arbeitsrecht ist der Einsatz der Künstlichen Intelligenz von Bedeutung. So gibt es auch in beiden Fällen ein Prüfungsbedarf, der in Form eines TÜVs eingesetzt werden soll. Beim Autonomen Fahren gibt es schon einige Anstrengungen von diversen Gruppierungen, die Sicherheitsbewertungen einzuplanen.
Daher hat man nun ein sogenanntes “KI-Observatorium” eingeplant, das schon im kommenden Jahr die Arbeit aufnehmen soll. Derzeit sucht man noch nach geeignetem Personal.
Die Institution soll herausfinden, wo man die Technik bereits verwendet und ob es korrekt verwendet wird. Dabei geht es auch um das Autonome Fahren. Der Staatssekretär Björn Böhning (SPD) sagte dies ausdrücklich, als er das Beispiel des Autonomen Fahrens anführte.
Es betrifft aber auch die Arbeitswelt. Schon im Bewerbungsverfahren werden Künstliche Intelligenzen eingesetzt. Dabei sollen aber Diskriminierungen ausgeschlossen werden.
Die Herangehensweise folgt der Empfehlung der Datenethik-Kommission und legt fünf Stufen fest. Geht dabei eine zu hohe Gefahr vom Einsatz aus, soll ein Verbot folgen. Aber auch der Nutzen der Technik soll im Fokus bleiben.
Das Kompetenzzentrum soll eng mit der EU und OECD zusammenarbeiten. Es soll keinen deutschen Alleingang geben.