Auf EU-Ebene wurde beschlossen, den Notbremsassistenten zur Pflicht für Neuwagen zu machen.
Schon lange fordern Verkehrssicherheitsexpertisen, dass der Notbremsassistent zur Pflicht wird. Auf EU-Ebene hat nun gehandelt und diese Forderung umgesetzt.
Schon seit einiger Zeit ist das System für die volle Punktzahl beim NCAP Test nötig. Bei Nutzfahrzeugen ist der Nutzen solcher Systeme bekannt und das System verpflichtend.
Die Vorlage für das EU-weite Gebot für den Notbremsassistenten ist das Weltforum für die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften, als Teil der UN-Kommission für Europa (UNECE). Bevor die Vorschrift in Kraft treten kann, gibt es im Juni dieses Jahres noch eine Abstimmung darüber. Vonseiten der EU und Japan wurde die Zustimmung bereits signalisiert.
Die Verpflichtung soll bis 2020 greifen, aber das ist noch nicht in trockenen Tüchern. Das Gebot gilt nur für Neuwagen und nicht für bereits produzierte und verkaufte Modelle.
Der Notbremsassistent soll ab einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern aktiv gestellt werden. Über Sensoren wird der Abstand zum Vorderwagen gemessen. Wird der Abstand zu gering, wird eine Warnung gemeldet und reagiert der Mensch nicht, bremst das System ohne Zutun der Fahrenden.
Das Ziel des verpflichtenden Einbaus ist die Reduktion der Verkehrstoten. In der EU sterben jährlich über 9.000 Personen im Straßenverkehr. Allein in Deutschland ist ein Drittel davon zu beklagen. Mit dem Bremsassistenten könnten 1.000 Personen pro Jahr gerettet werden.