Mit dem heutigen Montag ist es in Österreich erlaubt, kurzzeitig die Hände vom Lenkrad zu nehmen.
Im vergangenen Jahr wurde eine Gesetzesnovelle aufgelegt, die es erlauben sollte, dass man in Österreich die Hände beim Fahren temporär vom Steuer nehmen kann. Dieses Gesetz ist nun in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht vor, dass man unter Verwendung eines Spurhalte- oder eines Einparkassistenten die Hände während der Fahrt vom Lenkrad nehmen darf. Bezüglich des Spurhaltesystems bedarf es auch eines Abstandhalters (ACC) und man muss sich dafür auf der Autobahn befinden.
Sollte es zu einer unerwarteten Situation kommen, muss man aber in der Lage sein, das Fahrzeug in seine Kontrolle zu bringen. Auch im deutschen Entwurf ist das so eingebaut, was zu viel Kritik führte. Dass es in Deutschland noch nicht vorgekommen ist, liegt an der Tatsache, dass derartige Fahrzeuge noch nicht zugelassen wurden.
In Österreich ist es daher verboten, sich in dieser kurzen Zeit mit ablenkenden Tätigkeiten zu beschäftigen. Man darf beispielsweise nicht das Smartphone in die Hand nehmen. Man muss weiterhin den Verkehr überwachen. Jüngst gab es eine Studie, die belegt, dass diese monotone Überwachung zu Problemen führt. Des Weiteren dürfen diese Systeme nicht auf Abschnitten mit Baustellen genutzt werden.
Beim Einparken darf man das Auto sogar verlassen und dem Auto beim Parkvorgang zuschauen. Sollte es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, muss man den Vorgang per Smartphone oder anderer Fernsteuerung abbrechen. Der Einparkassistent ist für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Höchstgewicht erlaubt. Ist das Einparksystem auf Anhänger ausgelegt, darf man den Vorgang auch damit vornehmen. Der Einparkassistent impliziert auch die Erlaubnis zum Ausparken. Jedoch darf man während des Ein- und Ausparkens nicht schneller als zehn Stundenkilometer fahren.