Das ARD-Magazin Kontraste hegt Bedenken bezüglich der Datenschutzkonformität der Tesla-Fahrzeuge.
Schon beim Urteil über die Dashcams wurde deutlich, dass man nicht einfach so den öffentlichen Verkehr aufzeichnen kann. Das verstößt auch gegen die Datenbestimmungen, wonach nicht jeder einfach so aufgenommen werden kann. Das gilt für Personen gleichermaßen wie Verkehrsteilnehmende.
In den Tesla-Fahrzeugen sind Kameras verbaut, denn darüber kann sich das Auto orientieren. Die Nutzung von Lidar ist bei Tesla nicht vorgesehen, obwohl das eher datenschutzkonform wäre. Der Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, spricht in der Dokumentation von einem Verstoß gegen den Datenschutz.
Mit den Daten kann man Bewegungsprofile erstellen und viel über die Person herausfinden. Sei es die Arbeitsstelle, die Urlaubsreisen oder die Personen, die mitfahren. Denn auch im Innenraum befindet sich eine Kamera, auf deren Daten die Fahrenden selbst aber nicht zugreifen können – Tesla schon.
Doch die Nutzung von Kameras stellt nur ein Problem dar. Hinzu kommt die Tatsache, dass Tesla schon immer die Fahrdaten seiner Kundschaft sammelt. Darauf verweist man auch in den DMV-Berichten und spricht davon, man habe derart bereits Milliarden Testmeilen zurückgelegt. Die Daten werden in die USA übertragen und dazu genutzt, um die KI zu verbessern und derart das Autonome Fahren zu verfeinern. Aber auch die Daten der inneren Kamera werden durch Tesla abgerufen.