Die Hinterbliebenen des Tesla-Fahrers, der ums Leben kam, haben sich einen Anwalt genommen.
In den USA hatte ein Tesla-Fahrer den Autopiloten aktiviert und raste damit gegen eine Autobahntrennwand aus Beton. Der Fahrer kam dabei ums Leben und nun haben die Hinterbliebenen sich an einen Anwalt gewandt.
Schon bei dem Uber-Unfall – und vielleicht davon inspiriert – kam es zu einem Prozess, der mit einem Vergleich endete. In den USA bietet das kommerzielle Klagerecht hohe Entschädigungssummen.
Die Kanzlei Minami Tamaki LLP hat das Mandat im dem Fall mit dem verunglückten Tesla übernommen und sucht nun nach Möglichkeiten Tesla zu verklagen. Man gehe davon aus, dass der Autopilot den Tod des Fahrers verursachte.
Schon vor zwei Jahre gab es einen tödlichen Unfall, als ein Fahrer mit aktiviertem Autopilot-System gegen einen Lkw fuhr und verstarb. Die Untersuchung ergab, dass der Wagen gewarnt hatte, es aber vom Fahrer übersehen wurde.
Der Autopilot wurde wegen des Namens kritisiert. Dieser suggeriere, dass das Auto von selbst fahren würde – tue es aber nicht. Und das steht in der Betriebsanleitung, was bisher als ausreichend gesehen wurde. Das Tesla System “Autopilot” ist ein System der Teilautonomie, das permanente Überwachung erfordert.
Die Untersuchung des Unfalls ist noch in Gange und vom Bericht erhofft man sich einige Antworten zu dem Vorfall. Tesla bleibt dabei, dass das System Leben rette und kein Risiko darstelle. Auch bei dem Unfall verhalte es sich, wie vor zwei Jahren. Der Wagen hätte gewarnt und der Fahrer hatte die Hände nicht am Lenkrad.
Die Anwaltskanzlei geht davon aus, dass der Autopilot Schuld am Unfall hat. Der Wagen glaubte sich nach deren Ansicht in der falschen Spur und erkannte das Hindernis nicht.
Derweil bestätigte die untersuchende Behörde NTSB, dass es zwei weitere Fälle gibt, die man untersuche.