Überwachung der Insassen & Datenschutz | Stern vs VDA

Wie schon des Öfteren berichtet, geht der Trend vermehrt zur Überwachung des Fahrenden – aus Sicherheitsgründen. Der sensible Bereich des Datenschutzes ist zu überdenken, denn, so ein Stern-Artikel, die Fahreraktivitätserkennung sammelt noch mehr Daten.

Die Sicherheit geht nach nach Innen und das bedeutet die Überwachung des Fahrenden. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Stern” soll der VDA (Verband Deutscher Automobilhersteller) eine “Fahreraktivitätserkennung” Zulassung beim Bundesverkehrministerium erwünscht haben. Damit ist gemeint, dass man mit verschiedensten Sensoren wie Kameras die Insassen überwacht.

Die Idee dahinter sind meist Infrarotkameras, die den Fahrenden überwachen und dadurch weiß das System, ob dieser müde oder unaufmerksam ist. Außerdem kann man mittels Algorithmen die Intension des Fahrenden herausfinden und so unnötige oder irritierende Warnungen wegzulassen. Andere Fahrendenmodelle wollen alle Personen im Auto überwachen, was ein Plus an Sicherheit bedeuten soll.

Das Verkehrsministerium übte aber Kritik an den Plänen, das Problem ist der Datenschutz. Eine ständige Überwachung des Fahrenden ist ein tiefgehender Eingriff in die Privatsphäre des Menschen. Die Fahreraktivitätserkennung, so der Stern berufend auf den Experten Jürgen Bönninger , würde deutlich mehr Daten erheben, als die bloße Müdigkeitserkennung.

Auf Nachfrage des “Stern, welche Kameras genutzt werden sollen, gab der VDA an, man will sich das offen halten. Bisher werden vor allem Infrarot Kameras eingesetzt, wie bei Valeo’s Augensteuerung oder bei Bosch. Für eine Intensionprognose bedarf es aber mehrerer Indikatoren.

Eine weitere Nachfrage des Magazins betraf die Datenspeicherung. Welche Daten gespeichert werden, wurde vom VDA nicht beantwortet. Fraglos fallen große Datenmengen an, so der VDA, aber diese werden zur Fahrzeugentwicklung genutzt. Ich denke, dass jeder Hersteller andere Algorithmen verwendet, welche verschiedenste Informationen nutzen. Ob eine Speicherung nötig ist, hängt auch damit zusammen, ob das Auto aus dem bisherigen Verhalten des Fahrenden lernen soll.

Die Frage, die sich eher aufdrängt, ist: Wer hat zu den Daten Zugang und wie sicher sind sie? Jedenfalls bedürfe die Fahreraktivitätserkennung mehr Daten als die Müdigkeitserkennung. Von politischer Seite wolle man keinen “gläsernen Autofahrer”. Von Seiten des Verbraucherschutzes vermeldete man, dass die Übergabe von Maschine an den Menschen nicht einfach funktionieren würde.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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