UK und die Haftungsfrage
In Großbritannien laufen die Vorbereitungen, das Autonome Fahren in gesetzliche Rahmen zu pressen. Dabei ist vor allem die Frage der Haftung im Gespräch.
Großbritannien will eine Führungsposition bei der Entwicklung des Autonomen Fahrens einnehmen und bereitet die rechtliche Rahmenlegung vor. Schon 2018 erließ die Regierung ein Gesetz (AEV-Act) für Autonomes und Elektrisches Fahren. Außerdem überwacht eine Kommission die rechtliche Lage und es wurde das Centre for Connected and Autonomous Vehicles etabliert.
Doch eine der herausforderndsten Fragen, ist jene der Haftung. Das Gesetz von 2018 sieht vor, dass man bei Unfällen mit solchen Fahrzeugen nur unter bestimmten Umständen haftet, wie wenn die Versicherung fehlt. Derart zahlt die Versicherung, wenn das Auto im autonomen Modus fuhr. Die Versicherung kann aber den Hersteller wegen Produktfehlern regresspflichtig machen. Außerdem kann die Versicherung bestimmte Schäden ausschließen, wie wenn man beispielsweise keine Updates installiert hat.
Die Law Commission in Großbritannien empfiehlt aber eine Fahrendenhaftung aufzunehmen, denn der Mensch wird in solchen Autos für eine gewisse Zeit doch noch eine wichtige Rolle spielen. Doch das könnte, so einige skeptische Stimmen, auch die Akzeptanz in die Technik unterminieren.