US Richtlinien für Autonomes Fahren Level 3 & 4
In den USA hat sich diese Woche eine Bundesrichtlinie zur Einführung Autonomer Fahrtechnik den Weg gebahnt.
Der Weg zum Autonomen Fahren scheint auch für den US-Präsidenten Obama richtig, allein ob der Reduktion von Verkehrstoten. Dafür hat man 15 Punkte unter dem Titel “Safety Assessment” gelistet. Eine Richtlinie in allen Bundesstaaten der USA als Vorbild gelten sollen. Dies impliziert die Automatisierung bis Level 4 – also Hochautonomie. Die Vollautonomie – das eigentliche Autonome Fahren – ist mit der Gesetzesvorlage nicht gemeint.
Die 15 Sicherheitspunkte werden zusammen mit der Autoindustrie entworfen. Darin soll geklärt werden oder feststehen:
- Wie und wo wird das Hochautonome Fahrzeug eingesetzt?
- Wie wird die Sensorsicherheit gewährleistet?
- Ist das System robust genug bei einem Ausfall?
- Welche Validierungsmethoden werden genutzt?
- Was sind die Zulassungskritierien für die Fahrzeuge bei der NHTSA?
- Die Datennutzung sollte der Allgemeinheit dienen und der Verkehrssicherheit.
- Wie sollte sich ein Hochautonomes Fahrzeug nach einem Unfall verhalten?
- Datenschutzregeln sollten erstellt werden.
- Datensicherheit muss gewährleistet werden.
- Explizit wird neben der Datensicherheit, die Unhackbarkeit der Systeme verlangt.
- Welche HMI (Kommunikation mit dem Fahrzeug) sollte eingesetzt werden?
- Priorität auf den Schutz von Passanten bei Unfällen.
- Ausbildung der Menschen zur korrekten Bedienung der Systeme.
- Wie sollen die Fahrzeuge auf ein ethisches Dilemma reagieren?
- Wie werden die Fahrzeuge programmiert, um die jeweiligen Verkehrsgesetze zu kennen?
Die Bundesbehörden sollen dementsprechend die Einhaltung und die Erarbeitung von Sicherheitsstandards in der Verantwortung haben. Sie sollen zudem notfalls Rückrufe veranlassen, nationale Verkehrssicherheitsziele deklarieren und die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Die einzelnen Bundesstaaten sollen bei der Ausbildung und bei den näheren Regulierungen die Verantwortung haben. Außerdem sollen sie die Durchführung von Sicherheitsinspektionen und die Versicherungsregulierung veranlassen.
Als weiteren Schritt überlegt man die Einführung neuer Behörden, wie zur Einführung von Testverfahren, der Risikominimierung und zur Softwareregulierung.
Und man überlegt auch den Einsatz weiterer Eingreifmöglichkeiten, wie erweiterte Abgastests, die Überwachung der Richtlinien oder für die Datensammlung. Zudem gibt es Überlegung für neue Datenbanken.