Der Verkehrsgerichtstag in Goslar widmet sich dieses Jahr u.a. im Bereich der automobilen Digitalisierung der Verkehrssicherheit und der Ablenkung durch Infotainmentsysteme.
Auch die Anwaltschaft beschäftigt sich mit dem Autonomen Fahren in Goslar und thematisiert die Haftungsfrage Autonomer Mobile. Andere Experten sorgen sich um die Verkehrssicherheit.
Das Autonome Fahren wird nicht selten mit mehr Sicherheit beworben und für einige Assistenzsysteme ist das auch nachweisbar. Die Unfallforschung der Versichersbranche (UDV) will nur dann mehr Automatisierung, wenn diese auch sicher ist. Das Autonome Fahren muss so sicher sein wie ein verkehrssicherer Mensch, es darf keinen sicherheitstechnischen Rückschritt geben.
Gerade der Übergang von autonomatisiertem zu manuellem Fahren dauert lange und stellt ein Problem dar; wie lange erforscht man gerade bei der UDV. Daher will der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine einheitliche Prüfverordnung für alle (teil-)autonom fahrenden Autos und Eigendiagnosen der Sensorik.
Bezüglich des Datenschutz, soll es der Person überlassen bleiben, ob und welche Daten vom Auto übermittelt werden. Dafür benötige es außerdem eine standardisierte und sichere Schnittstelle, was auch die Datenhoheit der Autobranche brechen könnte.
Was die Ablenkung im Auto betrifft, so setzt man hier auf die Technik, statt auf gesetzliche Regelungen. Dies hat den Grund, dass man ein Verbot kaum überwachen kann. Eine Studie, ebenfalls der UDV, hat ergeben, dass das Schreiben und Lesen von Kurznachrichten (SMS) der höchste Ablenkungsfaktor ist. Danach kommt das Navi, Musikauswahl und das Telefon.
Daher fordert man bessere HMIs und die Reduktion der Auswahl auf notwendige Funktionen.