Verkehrsminister Scheuer: 2019 kommt das Gesetz für Autonomes Fahren
Der Bundesverkehrsminister hat für das kommende Jahr ein Gesetz für Autonomes Fahren angekündigt.
In Deutschland gibt es bereits seit letztem Jahr ein Gesetz zum Betreiben von Teilautonomen Fahrzeugen. Das Gesetz für die Teilautonomie wurde sehr schnell erarbeitet und mit dehnbaren Begriffen gefüllt, wie die “bestimmungsgemäßen Verwendung”.
Doch die Entwicklung war langsamer als gedacht und so gibt es für dieses Gesetz noch keine Typzulassungen. Dennoch plant man nun ein Gesetz für den Betrieb von Autonomen E-Shuttles.
Letztes Jahr war es Dieter Zetsche von Daimler, der eine rechtliche Regelung noch in der letzten Legislaturperiode forderte und bekam. Jüngst hat er diese Forderung wiederholt und schon arbeitet das Verkehrsministerium daran.
Vor Kurzem startete die Allianz-Versicherung die Frage nach der Haftung beim Autonomen Fahren. Dabei konnte man schon erahnen, dass sich auf der Regierungsebene etwas in diesem Punkt tun. Schon im Frühjahr 2019 soll ein entsprechender Entwurf vorliegen, so der Plan des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU).
Das Ziel sei die Vision Zero, also der Reduzierung der Verkehrstoten auf Null, so Scheuer bei der Verkündung auf dem Digitalgipfel in Nürnberg. Jedoch werden die Autonomen E-Shuttles dies kaum gewährleisten. Ihr Unfallvermögen ist sicherlich gering, schon allein deswegen, weil sie nur mit geringer Geschwindigkeit von selbst fahren können. Derzeit sind sie vor allem auf Campus unterwegs und nur in Bayern fahren sie auf der öffentlichen Straße. Dabei handelt es sich um zwei Autonome E-Shuttles der Bahn, die in Bad Birnbach verkehren.
Das Gesetz ist Teil des Vorstoßes, der auch die Förderung Künstlicher Intelligenzen vorsieht. Hierbei soll viel Geld fließen. Das soll Anreize liefern, dass die Firmen sich zusammen tun. Aber die geplanten Investitionen machen nur einen Bruchteil dessen aus, was China bereit ist, zu investieren.