Immer wieder kann man in verschiedenen Medien lesen und hören, dass das Autonome Fahren bald Wirklichkeit wird. Ist dem so?
In diesem Jahr erfolgte ein Meilenstein auf dem Weg zum autonomen Fahren. Die rechtliche Regelung auf UN-Ebene. Damit ist der Grundstein für eine Zulassung der Technik gelegt. Doch der Weg dahin ist immer noch weit.
Die Regelungen besagen, dass man automatisierte Fahrzeuge auf geeigneten Straßen (Autobahnen) für eine gewisse Zeit sich selbst steuern lassen kann. Doch es gibt Einschränkungen und Vorschriften dazu. Die aussagekräftigste Regelung beschreibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge und diese liegt bei 60 Stundenkilometern.
Dies und die Tatsache, dass die Technik vor allem bei zäh fließendem Verkehr und bei Stausituationen eingesetzt werden darf, sagt schon viel aus. Es handelt sich nämlich um Level 3 der fünfstufigen Skala der US-amerikanischen Ingenieursgesellschaft SAE. Auf Level 3 spricht man offiziell tatsächlich von einer gewissen Autonomie, da die Fahrenden sich in der Zeit anderen Dingen widmen können.
Man darf also das Lenkrad loslassen und ein Buch lesen oder arbeiten. Doch man muss auch bereitstehen, falls das Auto die Kontrolle wieder zurückgeben will. Ein kleines Schläfchen ist also vermutlich nicht die beste Wahl, die freigewordene Zeit zu nutzen.
Nun muss diese Regelung noch in nationales Recht getaucht werden und tatsächlich kündigte die Bundesregierung anlässlich des Autogipfels an, dass man ein Gesetz verabschieden will.
Dann braucht es aber noch entsprechende Fahrzeuge. Derzeit gibt es noch kein Level-3-Fahrzeug in Deutschland zu kaufen. Das soll sich aber nächstes Jahr ändern. So wollen beispielsweise Mercedes-Benz seine S-Klasse und BMW sein iNEXT-Modell auf den Markt bringen. Diese sollen dann über Level 3 verfügen.
Aber autonomes Fahren in der Art, dass man ein Fahrziel eingibt und sich zurücklehnen kann, wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen.